Leistungen
Hand in Hand

Das APP-Team bietet zuverlässige, kompetente und freundliche ambulante Pflege und Betreuung in Hannover und Umgebung.

Unsere Serviceleistungen

Wir helfen qualifiziert und individuell – durch Betreuung, aktivierende Pflege und die umfassende Versorgung Schwerstkranker.

Häusliche Pflege

Grund- und Behandlungspflege

Nach § 37 Abs. 1 SGB erhalten Versicherte in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung eigentlich geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn Krankenhausbehandlung durch häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.

Diese so genannte Krankenhausvermeidungspflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Der Anspruch hat Bedeutung in den Fällen, in denen nicht klar ist, ob der weitere Aufenthalt des Versicherten im Krankenhaus noch notwendig ist oder nicht sowie in den Fällen, in denen sich der Versicherte weigert, sich im Krankenhaus behandeln zu lassen oder kein Platz im Krankenhaus zur Verfügung steht.
Fälle der Krankenhausvermeidungspflege sind relativ selten, zumal in jedem Fall ein akutes Krankheitsgeschehen erforderlich ist.

Medizinische Behandlung

Hauswirtschaft

Sonstige Leistungen

Qualifizierte und individuelle Pflege bedeutet für uns…

Wir bieten ausgezeichneten Service

Unsere Leistungen werden regelmäßig vom MDK, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Niedersachen, geprüft und bewertet.

Fragen & Antworten

Die meisten Pflegedienste bieten eine breite Palette von Leistungen an.

Abgesehen von der Grundpflege gehören hierzu auch die Behandlungspflege, Hilfen bei der Haushaltsführung und verschiedene andere Dienstleistungen.

Einige ambulante Pflegedienste bieten auch Kurse an, etwa für pflegende Angehörige.

Die medizinischen Leistungen, die nicht der Arzt, sondern eine ausgebildete Pflegekraft ausführt.
Z.B.:

  • Das Messen des Blutzuckers
  • Verbandswechsel
  • Injektionen
  • Wundversorgung

Diese Dinge bezahlt bei der Pflege zu Hause nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse nach Verordnung eines Arztes.

Ja.

Im Rahmen der „Förderung besonderer Wohnformen“ können zum Beispiel Wohngemeinschaften ihre Leistungen zusammenfassen.

In der Regel erhalten dadurch alle Bewohner deutlich mehr Unterstützung als sie bekommen würden, wenn jeder Einzelne Leistungen beantragen würde.

Einzelpflegekräfte sind zum Beispiel Altenpfleger, die sich selbständig gemacht haben.
Einzelpflegekräfte und Pflegekassen können Verträge zur Versorgung bestimmter Pflegebedürftiger schließen, wenn die Versorgung durch den Einsatz dieser Kraft besonders wirksam und wirtschaftlich ist und wenn damit dem Pflegebedürftigen besonders gut geholfen werden kann.

Die Abrechnung geschieht unmittelbar zwischen der Einzelpflegekraft und der Pflegekasse.

Nein.

Dies kann der Pflegedienst nicht verlangen.
Er muss Monat für Monat aktuell abrechnen je nach den erbrachten Leistungen.

Zu den Leistungen der sogenannten Grundpflege gehören:

  1. Mobilisierung
  2. Ernährung
  3. Körperpflege
  4. Hauswirtschaftliche Versorgung

Für diese Dinge bezahlt die Pflegekasse.

Neben den religiös orientierten Trägern wie Caritas oder Diakonie gibt es noch sogenannte freigemeinnützige Träger von Pflegediensten wie die Arbeiterwohlfahrt, die Volkssolidarität oder das Deutsche Rote Kreuz.
Auch Städte betreiben Pflegedienste. Außerdem existiert eine ganze Reihe von rein privatwirtschaftlich orientierten Pflegediensten.

Nein

Jeder Dienstleister kann völlig unabhängig entscheiden, wie viel er für privat erbrachte Leistungen berechnet.

Nein.

Kranken- und Pflegeversicherung zahlen nur die Sachleistungen für die entsprechende Pflegestufe.

Alle Dienstleistungen, die der Pflegebedürftige darüber hinaus in Anspruch nimmt, muss er aus eigener Tasche bezahlen.

Nein.

Alle bieten Grundpflege und Behandlungspflege an, also jene Verrichtungen, welche die Pflegekasse bezahlt.

Darüber hinaus dürfen Pflegedienste ganz nach eigenem Ermessen privat bezahlte Leistungen anbieten, Hilfe bei Hauswirtschaft, Behördengängen zum Beispiel, einen Hausnotrufservice etc.

Erstens natürlich über die „gelben Seiten“ des Telefonbuchs.

Zweitens gibt es bei Sozialämtern und anderen Einrichtungen von Städten und Gemeinden Listen mit Adressen von Pflegediensten.

Als Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen rechnen wir verordnete und genehmigte Leistungen nach SGB V und SGB XI direkt mit den Kostenträgern ab.

Ist über die genehmigte Pflege hinaus zusätzliche Hilfe erforderlich, informieren wir Sie gerne über weitere Erstattungsmöglichkeiten (Sozialamt, etc.) und sind Ihnen, wenn Sie es wünschen, bei der Antragstellung behilflich.

Zusätzliche Hilfe, die den genehmigten Leistungsaufwand der Kostenträger übersteigt, stellen wir Ihnen privat detailliert und nachvollziehbar in Rechnung.

In einem Pflegevertrag sollten folgende Dinge vereinbart sein:

  1. die vereinbarten Leistungen
  2. notwendige Pflegezeiten
  3. die daraus entstehenden Kosten

Sowohl die Verbraucherzentralen als auch die Pflegekassen halten Informationen dazu bereit, außerdem viele Städte und Gemeinden.

Beide Seiten können den Pflegevertrag kündigen.

Der Pflegebedürftige hat das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen, denn niemand muss sich von jemandem pflegen lassen, von dem er warum auch immer nicht mehr gepflegt werden will.

Die Kündigungsfristen sollten deshalb auch möglichst kurz sein, zum Beispiel zum jeweiligen Monatsende.

Auch der Pflegedienst darf den Vertrag jederzeit kündigen.

Ja.

In der Regel wird dann ein vorher vereinbarter Ausfallbetrag fällig, wenn ein Termin nicht bis um 12 Uhr des Vortags abgesagt wird.
Die plötzliche Einlieferung in ein Krankenhaus stellt hier allerdings eine Ausnahme dar.

Ja.

In jüngster Zeit sind immer mehr Pflegedienste entstanden, die sich spezialisiert haben.
Etwa auf die Betreuung von Demenzkranken oder auf die Versorgung Sterbender.

Nein.

Leistungen und Trägerschaft sind unabhängig voneinander.

Unterschiede ergeben sich eher durch unterschiedliche Schwerpunkte und durch die unterschiedliche Größe der Pflegedienste.

Ja und Nein

Bei gesetzlich Versicherten ist dies nicht möglich, bei privat Versicherten schon.

Jeder

Also nicht nur Profis zum Beispiel von einem ambulanten Pflegedienst, sondern auch Angehörige, Freunde und Verwandte des Pflegebedürftigen.
Allerdings dürfen nur Profis Pflegeleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Bei Fragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen!

Bei uns bestimmt nicht der Zeitmesser, sondern der Bedarf des einzelnen Patienten den Einsatz der Mitarbeiter vor Ort.