Leistungen
Hand in Hand
Das APP-Team bietet zuverlässige, kompetente und freundliche ambulante Pflege und Betreuung in Hannover und Umgebung.
Unsere Serviceleistungen
Wir helfen qualifiziert und individuell – durch Betreuung, aktivierende Pflege und die umfassende Versorgung Schwerstkranker.
Häusliche Pflege
Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen in allen Lebenslagen.
Unterstützung bei der Körperpflege und beim Ankleiden
Hilfe oder Verabreichung von Vollbädern, Teilbädern, Duschen
Prophylaktische Maßnahmen
- Dekubitusprophylaxe
- Thromboseprophylaxe
- Kontrakturprophylaxe
- Soor- und Parotitisprophylaxe
Körperpflege im Bett und Lagerung
Pflegemaßnahmen bei infektiösen Patienten, z. B. Vermeidung von Infektionen
Beratung der Angehörigen
Ernährungsberatung und deren Überwachung
Hilfeleistung beim Gehen, bei Mobilisation und Bewegungsübung
Grund- und Behandlungspflege
Nach § 37 Abs. 1 SGB erhalten Versicherte in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung eigentlich geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn Krankenhausbehandlung durch häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.
Diese so genannte Krankenhausvermeidungspflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Der Anspruch hat Bedeutung in den Fällen, in denen nicht klar ist, ob der weitere Aufenthalt des Versicherten im Krankenhaus noch notwendig ist oder nicht sowie in den Fällen, in denen sich der Versicherte weigert, sich im Krankenhaus behandeln zu lassen oder kein Platz im Krankenhaus zur Verfügung steht.
Fälle der Krankenhausvermeidungspflege sind relativ selten, zumal in jedem Fall ein akutes Krankheitsgeschehen erforderlich ist.
Medizinische Behandlung
- Überwachung des Gesundheitszustandes
- RR – Messung, Puls, Temperatur, Atmung, BZ – Kontrolle
- Verabreichen von Medikamenten
- Wundpflege und Behandlung
- Verbände
Injektionen (i.m.- s.c.)
- Überwachung von Infusionstherapien
- Überwachung von zentralen Venenkathetern und Ports
Parenterale Ernährung
- Katheterisieren der Blase, Blasenspülung, Katheter Pflege
- Uringewinnung zur Diagnostik
- Vorbereitung und Durchführung von Einläufen, Klysmen, Darmspülungen
- Verabreichung von Nahrung mittels Sonde (PEG)
- Pflegemaßnahmen bei Stoma- und Anuspraeterträgern
- Überwachung von Drainagen
- Pflegemaßnahmen bei Tracheostoma
Überwachung bei Patienten mit Haemo- und Peritonealdialyse (HD, CAPD)
- Pflege und Überwachung nach ambulanten Eingriffen
- Schmerztherapie
- Tumornachsorge
- Sterbebegleitung
Hauswirtschaft
- Reinigung des allgemein üblichen Lebensbereiches
- Trennung und Entsorgung des Abfalls
Sonstige Leistungen
Vermittlung medizinischer Fußpflege durch einen ausgebildeten Fußpfleger
- Besuchs-, Begleit- und Einkaufsdienst
Durch unsere Erreichbarkeit rund um die Uhr, einschließlich an Sonn- und Feiertagen, ist ständig ein kompetenter Ansprechpartner verfügbar, für Patienten und Angehörige
- Organisation von Pflegehilfsmitteln
- Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Kooperation mit anderen Institutionen, z. B. Krankengymnastik, Hausnotruf, Essen auf Rädern, Friseur, Amt für soziale Dienste

Qualifizierte und individuelle Pflege
bedeutet für uns…
- dem Patienten ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen unter Berücksichtigung seiner bisherigen Lebensweise
- soziale Isolation des kranken oder älteren Menschen zu verhindern
- vorhandene Selbständigkeit zu fördern und zu erhalten
- den regelmäßigen Kontakt zu Angehörigen und Ärzten
Erreichbarkeit rund um die Uhr
Wir bieten ausgezeichneten Service
Unsere Leistungen werden regelmäßig vom MDK, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Niedersachen, geprüft und bewertet.


Fragen & Antworten
Welche Leistungen bieten ambulante Pflegedienste an?
Die meisten Pflegedienste bieten eine breite Palette von Leistungen an.
Abgesehen von der Grundpflege gehören hierzu auch die Behandlungspflege, Hilfen bei der Haushaltsführung und verschiedene andere Dienstleistungen.
Einige ambulante Pflegedienste bieten auch Kurse an, etwa für pflegende Angehörige.
Was versteht man unter medizinischer Behandlungspflege?
Die medizinischen Leistungen, die nicht der Arzt, sondern eine ausgebildete Pflegekraft ausführt.
Z.B.:
- Das Messen des Blutzuckers
- Verbandswechsel
- Injektionen
- Wundversorgung
Diese Dinge bezahlt bei der Pflege zu Hause nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse nach Verordnung eines Arztes.
Können mehrere Senioren ihre Ansprüche an die Pflegekasse zusammenlegen und gemeinsam einen Pflegedienst beauftragen?
Ja.
Im Rahmen der „Förderung besonderer Wohnformen“ können zum Beispiel Wohngemeinschaften ihre Leistungen zusammenfassen.
In der Regel erhalten dadurch alle Bewohner deutlich mehr Unterstützung als sie bekommen würden, wenn jeder Einzelne Leistungen beantragen würde.
Was sind Einzelpflegekräfte?
Einzelpflegekräfte sind zum Beispiel Altenpfleger, die sich selbständig gemacht haben.
Einzelpflegekräfte und Pflegekassen können Verträge zur Versorgung bestimmter Pflegebedürftiger schließen, wenn die Versorgung durch den Einsatz dieser Kraft besonders wirksam und wirtschaftlich ist und wenn damit dem Pflegebedürftigen besonders gut geholfen werden kann.
Die Abrechnung geschieht unmittelbar zwischen der Einzelpflegekraft und der Pflegekasse.
Müssen Leistungen von Pflegediensten auf dem Wege einer Einzugsermächtigung bezahlt werden?
Nein.
Dies kann der Pflegedienst nicht verlangen.
Er muss Monat für Monat aktuell abrechnen je nach den erbrachten Leistungen.
Was versteht man unter Grundpflege?
Zu den Leistungen der sogenannten Grundpflege gehören:
- Mobilisierung
- Ernährung
- Körperpflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Für diese Dinge bezahlt die Pflegekasse.
Welche Institutionen betreiben Pflegedienste?
Neben den religiös orientierten Trägern wie Caritas oder Diakonie gibt es noch sogenannte freigemeinnützige Träger von Pflegediensten wie die Arbeiterwohlfahrt, die Volkssolidarität oder das Deutsche Rote Kreuz.
Auch Städte betreiben Pflegedienste. Außerdem existiert eine ganze Reihe von rein privatwirtschaftlich orientierten Pflegediensten.
Kosten diese Zusatzleistungen bei allen Diensten gleich viel?
Nein
Jeder Dienstleister kann völlig unabhängig entscheiden, wie viel er für privat erbrachte Leistungen berechnet.
Bezahlt die Versicherung alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes?
Nein.
Kranken- und Pflegeversicherung zahlen nur die Sachleistungen für die entsprechende Pflegestufe.
Alle Dienstleistungen, die der Pflegebedürftige darüber hinaus in Anspruch nimmt, muss er aus eigener Tasche bezahlen.
Bieten alle Pflegedienste die gleichen Leistungen an?
Nein.
Alle bieten Grundpflege und Behandlungspflege an, also jene Verrichtungen, welche die Pflegekasse bezahlt.
Darüber hinaus dürfen Pflegedienste ganz nach eigenem Ermessen privat bezahlte Leistungen anbieten, Hilfe bei Hauswirtschaft, Behördengängen zum Beispiel, einen Hausnotrufservice etc.
Wie finde ich einen ambulanten Pflegedienst?
Erstens natürlich über die „gelben Seiten“ des Telefonbuchs.
Zweitens gibt es bei Sozialämtern und anderen Einrichtungen von Städten und Gemeinden Listen mit Adressen von Pflegediensten.
Wer übernimmt die Kosten?
Als Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen rechnen wir verordnete und genehmigte Leistungen nach SGB V und SGB XI direkt mit den Kostenträgern ab.
Ist über die genehmigte Pflege hinaus zusätzliche Hilfe erforderlich, informieren wir Sie gerne über weitere Erstattungsmöglichkeiten (Sozialamt, etc.) und sind Ihnen, wenn Sie es wünschen, bei der Antragstellung behilflich.
Zusätzliche Hilfe, die den genehmigten Leistungsaufwand der Kostenträger übersteigt, stellen wir Ihnen privat detailliert und nachvollziehbar in Rechnung.
Was sollte in einem Pflegevertrag stehen?
In einem Pflegevertrag sollten folgende Dinge vereinbart sein:
- die vereinbarten Leistungen
- notwendige Pflegezeiten
- die daraus entstehenden Kosten
Wo bekomme ich Tipps zum Inhalt eines Pflegevertrags?
Sowohl die Verbraucherzentralen als auch die Pflegekassen halten Informationen dazu bereit, außerdem viele Städte und Gemeinden.
Wer darf einen Pflegevertrag kündigen?
Beide Seiten können den Pflegevertrag kündigen.
Der Pflegebedürftige hat das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen, denn niemand muss sich von jemandem pflegen lassen, von dem er warum auch immer nicht mehr gepflegt werden will.
Die Kündigungsfristen sollten deshalb auch möglichst kurz sein, zum Beispiel zum jeweiligen Monatsende.
Auch der Pflegedienst darf den Vertrag jederzeit kündigen.
Muss der Pflegebedürftige für von ihm selbst abgesagte Termine bezahlen?
Ja.
In der Regel wird dann ein vorher vereinbarter Ausfallbetrag fällig, wenn ein Termin nicht bis um 12 Uhr des Vortags abgesagt wird.
Die plötzliche Einlieferung in ein Krankenhaus stellt hier allerdings eine Ausnahme dar.
Gibt es Pflegedienste für ganz spezielle Aufgaben?
Ja.
In jüngster Zeit sind immer mehr Pflegedienste entstanden, die sich spezialisiert haben.
Etwa auf die Betreuung von Demenzkranken oder auf die Versorgung Sterbender.
Gibt es je nach Träger – zum Beispiel privat oder kirchlich – Unterschiede bei den Leistungen?
Nein.
Leistungen und Trägerschaft sind unabhängig voneinander.
Unterschiede ergeben sich eher durch unterschiedliche Schwerpunkte und durch die unterschiedliche Größe der Pflegedienste.
Kann der Pflegedienst verlangen, dass der Pflegebedürftige Leistungen der Kassen mit eigenem Geld im Voraus bezahlt?
Ja und Nein
Bei gesetzlich Versicherten ist dies nicht möglich, bei privat Versicherten schon.
Wer darf in Deutschland andere pflegen?
Jeder
Also nicht nur Profis zum Beispiel von einem ambulanten Pflegedienst, sondern auch Angehörige, Freunde und Verwandte des Pflegebedürftigen.
Allerdings dürfen nur Profis Pflegeleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.